Ihr externer Brandschutzbeauftragter
Ihr Unternehmen benötigt Unterstützung bei Fragen des vorbeugenden Brandschutzes?
Mit unserem Service des externen Brandschutzbeauftragten steht Ihnen Ihr eigener Brandschutzbeauftragter zur Verfügung.
Ausgebildet nach Vorgaben der DGUV Information 205-023 und zertifiziert von der IHK.
Ablauf - Service des externen Brandschutzbauftragten
1. Step - Kontrollbegehung
Nach der Bestellung kontrolliert Ihr externer Brandschutzbeauftragter Ihr Objekt auf Risikopotenziale und Mängel im vorbeugenden Brandschutz.
Dies passiert in vorher vereinbarten Intervallen - z.B. quartalsweise.
Sie erhalten im Anschluss an die Kontrollbegehung ein Protokoll und einen Abschlussbericht mit einer Zusammenfassung zur durchgeführten Kontrollbegehung.
2. Step - Online Meeting
Zu unserem Service des externen Brandschutzbeauftragten gehört immer ein 30-minütiges Online Meeting zur Nachbesprechung der erfolgten Kontrollbegehung.
Hierbei können Ihre Fragen zum Protokoll oder Abschlussbericht geklärt werden. Ihr Brandschutzbeauftragter wird Ihnen zu gefundenen Mängeln Empfehlungen über mögliche Lösungen vorstellen.
3. Step - Projektmanagement
Insofern im Online-Meeting Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln besprochen und von Ihnen gewünscht wurden - setzt sich unser Team sofort zusammen und plant das weitere Vorgehen.
Sie erhalten dann schnellstmöglich Angebote zu den besprochenen Themen, oder wir führen nach Vereinbarung gleich die Mängelbeseitigung aus.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
In der DGUV Information 205-003 sind Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten definiert.
Neben den Kontrollbegehungen ist der Brandschutzbeauftragte auch unterstützend und beratend tätig, oder fertigt Brandschutzordnungen an.
Unser Brandschutzbeauftragter bietet Ihnen selbstverständlich auf Abruf Unterstützung bei all diesen Punkten.
Häufige Fragen zum Service des externen Brandschutzbeauftragten
Ab wann ist ein Brandschutzbeauftragter in einem Unternehmen notwendig?
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich entweder aus dem Brandschutzkonzept, oder kann von Behörden wie Bauämtern, aber auch von Feuerversicherern gefordert werden. Zur Unterstützung Ihrer Betreiberpflichten dürfen sich jedoch Geschäftsführer:innen immer einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Wie oft muss die Kontrollbegehung durchgeführt werden?
Pauchal ist das leider nicht zu beantworten. Hierzu sollten die Gefährdungsbeurteilung und die Nutzungsart des betreffenden Unternehmes berücksichtigt werden.
I.d.R. haben sich quartalsweise Kontrollbegehungen als guter Zeitintervall bewährt.
Je nach Brandgefährdung kann die Anzahl erhöht oder vermindert werden.
Gehört zum Service des externen Brandschutzbeauftragten auch mehr als nur Kontrollbegehungen?
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind in der DGUV Information 205-003 festgeschrieben. Selbstverständlich ist Ihr externer Brandschutzbeauftragter von RESQ CONSULT für alle vorgegebenen Aufgaben für Sie bei Bedarf abrufbar.
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